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Fahrerinformationen
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Kombi-Instrument
Keine Daten verfügbar
Die Verkehrszeichenerkennung wird im der-
zeit befahrenen Land nicht unterstützt.
Anzeige der Verkehrszeichen
Nach Überprüfung und Auswertung der In-
formationen der Kamera, des Infotainment-
Systems sowie der aktuellen Fahrzeugdaten
werden bis zu zwei gültige Verkehrszeichen
und ein allgemeines Zusatzzeichen angezeigt
›››(Abb.9):
Erste Stelle: Das für den Fahrer gegenwärtig
gültige Verkehrszeichen wird auf dem Display
links angezeigt, zum Beispiel eine Geschwin-
digkeitsbegrenzung von 130km/h (80mph).
Zweite Stelle: An zweiter Stelle kann ein wei-
teres Verkehrszeichen angezeigt werden, bei-
spielsweise ein Gefahrenzeichen.
Zusatzzeichen: Wenn der Frontscheibenwi-
scher während der Fahrt in Betrieb ist, wird das
Zusatzzeichen für Regen an erster Stelle links
gezeigt, da es derzeit Vorrang hat. Es kann ein
Zeichen angezeigt werden, das nur beschränkt
gültig ist, zum Beispiel ein Überholverbot für
einen bestimmten Zeitraum.
Die Anzeige der Gefahrenschilder ist nicht in
allen Ländern verfügbar, und das System kann
ggf. nicht alle vorhandenen Zeichen erfassen.
Geschwindigkeitswarnung
Erkennt das System, dass die in diesem Mo-
ment zulässige Höchstgeschwindigkeit über-
schritten wird, kann es hierüber akustisch mit
einem „gong“ und optisch mit einer Meldung
am Bildschirm des Kombi-Instruments warnen.
Die Geschwindigkeitswarnung kann im In-
fotainment-System über das Menü >
Assistenten > Fahrerinformationen
> Verkehrszeichenerkennung eingestellt
oder deaktiviert werden ›››S.37. Die Ge-
schwindigkeitswarnung kann auf einen Wert
von 0, 5 oder 10km/h (0, 3 oder 5mph)
über der zulässigen Geschwindigkeit einge-
stellt werden.
Modus Anhängerbetrieb
Bei Fahrzeugen mit werkseitig eingebauter An-
hängevorrichtung und einem elektrisch ver-
bundenen Anhänger kann die Anzeige spezi-
eller Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit An-
hänger, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbe-
schränkungen oder Überholverbote, ein- und
ausgeschaltet werden.
Die Aktivierung oder Deaktivierung erfolgt
im Infotainment-System über die Funktionsä-
che > Assistenten > Fahrerinfor-
mationen > Verkehrszeichenerkennung
> Anhänger berücksichtigen ›››S.37.
Für den Anhängerbetrieb-Modus kann die An-
zeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechend des Anhängers oder der gesetz-
lichen Vorschriften eingestellt werden. Die Ein-
stellung erfolgt in 10km/h (5mph)-Schritten
innerhalb eines Bereiches zwischen 60 und
130km/h (40 und 80mph). Wird eine höhere
Geschwindigkeit als die im jeweiligen Land zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge
mit Anhänger eingestellt, zeigt das System
automatisch die übliche Geschwindigkeitsbe-
grenzung an, z.B. In Deutschland 80km/h
(50mph).
Wenn die Geschwindigkeitswarnung für An-
hängerbetrieb ausgeschaltet wird, zeigt das
System die Geschwindigkeitsbegrenzungen für
den Fahrbetrieb ohne Anhänger an.
Signal für Einfahrtsverbot
Die Verkehrssignalerkennung warnt akustisch
und optisch im Kombi-Instrument, wenn ein
Signal für Einfahrtsverbot auf einer Einbahn-
straße oder einer Einfahrt auf eine Autobahn
oder Schnellstraße überschritten wird.
Begrenzte Funktion
Die Verkehrszeichenerkennung hat bestimmte
Grenzen. Folgende Fälle können zu einem
eingeschränktem Betrieb oder vollständigem
Ausfall führen:
Bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B. bei
Schnee, Regen, Nebel oder intensivem Was-
sernebel.
Bei Blendung, z.B. durch entgegenkommen-
den Verkehr oder Sonneneinstrahlung.
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