DWD-ELD1422
DE
Version D1.0 DE 10/2016 Seite 37 von 40
20 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Daewoo – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate. Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6
Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Instal-
lation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund
von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede
sowie defekte Leuchtmittel. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am
Daewoo-Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland oder in der
Bundesrepublik Österreich erworben wurden und die in der Bundesrepublik
Deutschland oder in der Bundesrepublik Österreich in Betrieb sind.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet.
Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.