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16 / ALLGEMEINE GARANTIEBESTIMMUNGEN
• Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe folgender Bedingungen Mängel am Gerät, die nach-
weislich auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen, sofern diese Mängel uns unverzü-
glich nach Feststellung und innerhalb 24 Monate (bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzen-
der Beanspruchung innerhalb von 12 Monaten) nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet
wurden. Bei Mängel, die sich innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung zeigen, wird ein Material- bzw.
Herstellfehler vermutet.
• Teile, die einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen, sind ebenso von der Garantie ausge-
schlossen wie leicht zerbrechliche Teile. Geringfügige Sollabweichungen in der Beschaffenheit des
Gerätes, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit unerheblich sind oder Schäden aus chemi-
schen, elektrochemischen Einwirkungen von Wasser , anormale Umwelt- und sachfremde
Betriebsbedingungen oder sonstige Einwirkungen/Berührungen von ungeeigneten Stoffen lösen
keine Garantiepflicht aus. Nicht unter die Garantiepflicht fallen Schäden und Mängel, die durch eine
nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder
Nichtbeachtung von Bedienungs- und Montagehinweisen zurückzuführen sind. Das Fehlen, die
Veränderung oder Beschädigung des Typenschildes, Reparaturversuche oder Eingriffe seitens
eines nicht autorisierten Kundendienstes oder nicht autorisierten Personen, sowie der Einbau von
nicht Originalen Ersatz-, Zubehör- und Ergänzungsteilen, durch die, ein Defekt verursacht wurde,
führen ebenfalls zu einem Verlust der Garantie.
• Mangelhafte Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt oder Instand gesetzt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungen vor Ort können nur für stationär
betriebene Geräte verlangt werden. Geräte, die zumutbar transportiert werden können und für die
Garantieleistungen unter Bezugnahme dieser Garantie beansprucht wird, sind der nächstgelege-
nen Kundendienststelle zu übergeben oder einzusenden. Der Kaufbeleg mit Kauf oder Lieferdatum
ist für die Inanspruchnahme dieser Garantie vorzulegen.
• Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben
genannten Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsrechnung für die bisherige Nutzungszeit vor.
• Garantieleistungen setzen keine neue Garantiefrist in Lauf, noch bewirken sie eine Verlängerung der
Garantie. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das komplette Gerät.
• Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer bleibt von
diesen Garantiebedingungen unberührt.
Anschriften
De Dietrich
Frankfurter Str. 168
D-63263 Neu-Isenburg
Fax. 06102-372674
mailto: dedietrich@fagor-hausgeraete.de
Servicepartner in Deutschland
Servicetelefon:
0800/3246726
Ersatzteilbestellungen:
01805/324673
Servicepartner in Österreich:
SEISER-SERVICE GmbH,
Am Heumarkt 9
A-1030 Wien,
Servicetel.: 01/7131250