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SERVICE-ZERTIFIKAT
DE DIETRICH Produkte sind unter Anwendung der strengsten Qualitäts-Managementsysteme entwickelt und pro-
duziert worden. Sollten Sie trotzdem einmal mit der Funktion unzufrieden sein, so wenden Sie sich bitte immer
an den Ersteller der Heizungsanlage, Ihren Heizungsfachmann. Wir informieren Sie hiermit über den Service, den
wir dem Fachhandel bzw. dem Heizungsfachbetrieb bieten.
1. Wir beheben kostenlos reproduzierbare Mängel, die
nachweislich auf Material und/oder Fertigungsfehler
unserer Produkte zurückzuführen sind.
2. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Sie
beginnt am Tag der Auslieferung des Produktes ab Lager
Fachgroßhandel unter der Voraussetzung, dass:
● das Produkt durch eine konzessionierte
Fachfirma, unter Beachtung der geltenden Geset-
ze, Normen, Verordnungen und Vorschriften
installiert und in Betrieb genommen wurde,
● die Anlage durch eine konzessionierte Fach-
firma, bei privater Nutzung mind. einmal jährlich
und bei kommerzieller Nutzung, entsprechend
unserer Herstellerverweise, sachgemäß gewar-
tet wurde und
● das auf den Heizkessel abgestimmte
De Dietrich Produktzubehör sowie Original Ersatz-
teile verwendet wurden.
3. Mängelansprüche können nur unter Vorlage der
Originalrechnung über die Installationen und der Rech-
nung/en über die regelmäßige Wartung geltend gemacht
werden.
4. Von allen Mängelansprüchen ausgenommen sind:
die unsachgemäße Bedienung, Nutzung, falsche Ein-
stellung und Brennerauswahl, Überbelastung, Korro-
sion und Steinablagerung im Wärmeaustauscher sowie
Teile, die dem natürlichen Verschleiß unterliegen wie
z.B. Dichtungen/Dichtringe, Düsen, Filter, Zünd- und
Überwachungselektroden, Batterien, Anoden, Stau-
scheiben für Flammenköpfe, Thermoelemente, Zünd-
brenner, Elektrodenblöcke, Filter für Ölpumpen, Gas-
filter usw. und Verschleißteile die im Rahmen von
Wartungsarbeiten zyklisch ausgetauscht werden müssen.
5. Die Behebung der von uns anerkannten Mängel erfolgt
in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile nach unse-
rer Wahl unentgeltlich instandsetzen oder durch ein-
wandfreie Teile ersetzen, wobei ersetzte Teile in unser
Eigentum übergehen.
6. Mängelansprüche müssen unverzüglich innerhalb
14 Tage nach Erkennen des Mangels schriftlich, aber
immer innerhalb der Gewährleistungszeit (24 Monate)
bei einer konzessionierten Fachfirma, die das/die
Produkt/e installiert hat geltend gemacht werden.
7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind, soweit gesetz-
lich zulässig, ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche sind ausschließlich auf Nach-
erfüllung beschränkt.
9. Gesetzliche Rechte werden durch die Be-
stimmungen dieses Service-Zertifikat nicht ein-
geschränkt.
TR102A