66 I Allgemeine Bedienungsanleitung
31 Gewährleistungsbedingungen
Lesen Sie das
Kapitel 27 „Fahrrad pegen und warten“
aufmerksam durch. Halten Sie die im
Kapitel 28 „Regel-
mäßige Inspektionen“ aufgehrten Inspektions- und War-
tungsintervalle ein. Die Einhaltung der Serviceintervalle
ist auch Voraussetzung r eventuelle Gewährleistungsan-
sprüche.
Es steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsist von
zwei Jahren zu. Diese Frist beginnt mit der Übergabe des
Fahrrads durch den Fachhändler, der Ihr Ansprechpartner
r Gewährleistungsfälle ist.
Zum Nachweis des Kauf- oder Übergabedatums heben Sie
bitte das von beiden Seiten unterschriebene Übergabepro-
tokoll und die Kauelege wie Rechnung und / oder Kassen-
zettel r die Dauer der Gewährleistungsist auf.
31.1 Voraussetzungen r einen
Gewährleistungsanspruch
•Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informati-
onsfehler vor.
•Der reklamierte Schaden oder Fehler war bereits
zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden vor-
handen.
31.2 Ausschlüsse von der Gewährleistung
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur r die anfäng-
liche Fehlerhaigkeit des defekten Teils. Ausgeschlossen
von der Gewährleistung sind:
•Schäden, die durch Einsatz bei Wettkämpfen,
unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt ent-
stehen (siehe
Kapitel 6 „Bestimmungsgemäßer
Gebrauch“).
•Alle Teile, die nktionsbedingt einem Verschleiß
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions-
oder Materialfehler handelt (siehe
Kapitel 27.2
„Verschleißteile“).
•Schäden, die durch unsachgemäße oder mangel-
hae Pege und nicht fachmännisch durchgehrte
Reparaturen, Umbauten oder Austausch von Teilen
am Fahrrad entstehen. Aushrliche Pegehinweise
nden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
•Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von
außen, soweit diese nicht auf Informations- oder
Produktfehler zurückzuhren sind.
•Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen
erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
•Sonderausstattungen oder Zubehör oder nicht se-
rienmäßige Ausstattung; insbesondere technische
Veränderungen wie beispielsweise Wechsel der
Schaltung oder der Fahrradgabel und Veränderun-
gen der Rahmengeometrien.
•Nachträgliche Anbauten, die zum Zeitpunkt der
Übergabe nicht zum Lieferumfang des Produktes
gehörten, oder Schäden, die durch die nicht fach-
männische Montage dieser Anbauten entstehen.