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33Caravan - 09-11 - DE
4.6.4 Anhänge-, Stütz- und Achslast
Anhängelast Die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast (Bild 5,1) des Zugfahr-
zeugs gibt Auskunft darüber, welches Maximalgewicht das Zugfahrzeug ziehen
darf. Die Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Caravans und
nicht auf die technisch zulässige Gesamtmasse des Caravans.
Beispiel Das Zugfahrzeug darf 1200 kg ziehen. Wenn der Caravan eine technisch zulässige
Gesamtmasse von 1200 kg hat und tatsächlich 900 kg wiegt, kann man ihn mit wei-
teren 300 kg beladen. Wenn dagegen der Caravan eine technisch zulässige
Gesamtmasse von 1400 kg hat, darf er nur bis maximal 1200 kg beladen werden.
Stützlast Die Stützlast (Bild 5,2) gibt an, mit welchem Gewicht die Deichsel des Caravans auf
die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs drücken darf. Angaben darüber finden
sich in der Beschreibung der Anhängerkupplung und in den Fahrzeugpapieren.
Eine Anhängerkupplung, die eine zulässige Stützlast von 50 kg hat, darf also keinen
beladenen Caravan mit einer Stützlast von 75 kg tragen. Zusätzlich muss die Stütz-
last bei der technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs berücksichtigt
werden. Gegebenenfalls muss die Zuladung im Zugfahrzeug um den Betrag der
Stützlast reduziert werden.
Die technisch zulässige Gesamtmasse für das Zugfahrzeug und für den Caravan nie
überschreiten.
Nur wenn die Stützlast optimal auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Caravan
abgestimmt ist, erreicht das Gespann seine größte Fahrstabilität und Straßenver-
kehrssicherheit. Die optimale Stützlast ist gleichzeitig die maximal mögliche Stütz-
last.
X Wenn der Caravan für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen
ist, immer die maximal mögliche Stützlast einstellen.
Z Die Stützlast des Caravans darf maximal 100 kg betragen.
Z Wichtig für die Wahl von Zugfahrzeug und Anhänger sind Angaben, die in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt sind.
Z Zur Tempo-100-Regelung siehe auch Abschnitt 5.1.
Bild 5 Anhänge-, Stütz-, Achslast
1 Anhängelast
2 Stützlast
3Achslast
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