3.2.3 Bei Gasgeruch
Als Notausstiege gelten alle Fenster und Türen, die folgende Kriterien erfüllen:
z Öffnung nach außen oder Verschiebung in horizontaler Richtung
z Öffnungswinkel mindestens 70°
z Durchmesser der lichten Öffnung mindestens 450 mm
z Abstand vom Fahrzeugboden maximal 950 mm
3.3 Allgemeines
X Alle Insassen evakuieren.
X Elektrische Versorgung ausschalten und vom Netz trennen.
X Für ausreichende Belüftung sorgen (Stauraumklappen öffnen).
X Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen.
X Alarm geben und Feuerwehr rufen.
X Feuer bekämpfen, falls dies ohne Risiko möglich ist.
X Gasventil schließen. Überprüfung durch Fachpersonal.
Z Von der Lage und der Bedienung der Notausstiege überzeugen.
Z Fluchtwege freihalten.
Z Gebrauchsanweisung des Feuerlöschers beachten.
Z Rettungskarte beachten!
X Der Sauerstoff im Fahrzeuginneren wird durch die Atmung und durch den
Betrieb von gasbetriebenen Einbaugeräten verbraucht. Daher muss der Sau-
erstoff ständig ersetzt werden. Zu diesem Zweck sind im Fahrzeug Zwangs-
lüftungen (z. B. Dachhauben mit Zwangslüftung, Pilzdachlüfter oder
Bodenlüfter) eingebaut. Zwangslüftungen weder von innen noch von außen
abdecken, z. B. mit einer Wintermatte, oder zustellen. Zwangslüftungen von
Schnee und Laub freihalten. Es droht Erstickungsgefahr durch erhöhten CO
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Gehalt.
X Durchgangshöhe der Türen beachten.
Z Für die Einbaugeräte (Heizung, Kochstelle, Kühlschrank usw.) sowie für das
Basisfahrzeug (Motor, Bremsen usw.) sind die jeweiligen Betriebsanleitungen
und Bedienungsanleitungen maßgebend. Unbedingt beachten.
Z Wenn Zubehör oder Sonderausstattungen angebaut werden, können sich die
Abmessungen, das Gewicht und das Fahrverhalten des Fahrzeugs ändern. Die
Anbauteile müssen zum Teil in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Z Nur Felgen und Reifen verwenden, die für das Fahrzeug zugelassen sind.
Angaben über die Größe der zugelassenen Felgen und Reifen den Fahrzeugpa-
pieren entnehmen oder bei den autorisierten Handelspartnern und Service-
stellen erfragen.
Z Beim Abstellen des Fahrzeugs die Feststellbremse fest anziehen.
Z Wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs mehr als 4 t beträgt,
müssen beim Parken an Steigungen oder Gefällen Unterlegkeile verwendet
werden. Die Unterlegkeile sind bei Fahrzeugen über 4 t Gesamtmasse serien-
mäßig beigelegt.