3.6 Gasanlage
3.6.1 Allgemeine Hinweise
X Vor Fahrtbeginn, beim Verlassen des Fahrzeugs oder wenn die Gasgeräte
nicht benutzt werden, alle Gasabsperrventile und das Haupt-Absperrventil
an der Gasflasche schließen.
X Beim Tanken, auf Fähren oder in der Garage darf kein Gerät (z. B. Heizung
oder Kühlschrank) in Betrieb sein, wenn es mit offener Flamme betrieben
wird. Explosionsgefahr!
X Wenn ein Gerät mit offener Flamme betrieben wird, das Gerät nicht in
geschlossenen Räumen (z. B. Garagen) in Betrieb nehmen. Vergiftungs- und
Erstickungsgefahr!
X Die Gasanlage nur von einer autorisierten Fachwerkstatt warten, reparieren
oder ändern lassen.
X Die Gasanlage vor Inbetriebnahme und gemäß den nationalen Bestim-
mungen von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen. Dies gilt auch
für nicht angemeldete Fahrzeuge. Bei Änderungen an der Gasanlage die
Gasanlage sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen.
X Auch der Gasdruckregler und die Abgasrohre müssen geprüft werden. Der
Gasdruckregler muss nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden. Verantwort-
lich für die Veranlassung der Maßnahme ist der Halter des Fahrzeugs.
X Bei Defekt an der Gasanlage (Gasgeruch, hoher Gasverbrauch) besteht
Explosionsgefahr! Sofort Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen.
Fenster und Türen öffnen und gut lüften.
X Bei Defekt an der Gasanlage: Nicht rauchen, keine offenen Flammen ent-
zünden und keine Elektroschalter (Lichtschalter usw.) betätigen.
X Vor Inbetriebnahme der Kochstelle für eine ausreichende Belüftung sorgen.
Fenster oder Dachhaube öffnen.
X Gaskocher oder Gasbackofen nicht für Heizzwecke verwenden.
X Wenn mehrere Gasgeräte vorhanden sind, ist für jedes Gasgerät ein Gasab-
sperrventil erforderlich. Wenn einzelne Gasgeräte nicht genutzt werden, das
jeweilige Gasabsperrventil schließen.
X Zündsicherungen müssen nach Erlöschen der Gasflamme innerhalb einer
Minute schließen. Dabei ist ein Klicken hörbar. Funktion von Zeit zu Zeit
prüfen.
X Die eingebauten Gasgeräte sind ausschließlich für einen Betrieb mit Pro-
pangas, Butangas oder mit einem Gemisch beider Gase ausgelegt. Der Gas-
druckregler sowie alle eingebauten Gasgeräte sind auf einen Betriebsdruck
von 30 mbar ausgelegt.
X Propangas ist bis -42 °C, Butangas dagegen nur bis 0 °C vergasungsfähig. Bei
tieferen Temperaturen ist kein Gasdruck mehr vorhanden. Butangas ist für
den Winterbetrieb nicht geeignet.
X Regelmäßig den Gasschlauch am Gasflaschenanschluss auf Dichtheit prüfen.
Der Gasschlauch darf keine Risse aufweisen und nicht porös sein. Den Gas-
schlauch spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum in einer autorisierten
Fachwerkstatt auswechseln lassen. Der Betreiber der Gasanlage muss den
Austausch veranlassen.
X Der Gaskasten ist aufgrund seiner Funktion und Konstruktion ein nach außen
offener Raum. Die serienmäßig eingebaute Zwangslüftung nie abdecken
oder zustellen. Ausströmendes Gas kann sonst nicht nach außen abgeleitet
werden.