4.3 Zuladung
Beim Beladen darauf achten, dass sich der Schwerpunkt der Zuladung direkt über
dem Fahrzeugboden befindet. Die Fahreigenschaften des Fahrzeugs können sich
sonst verändern.
4.3.1 Begriffe
Technisch zulässige
Gesamtmasse in
beladenem Zustand
Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand ist das Gewicht, das
ein Fahrzeug nie überschreiten darf.
Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand setzt sich zusammen
aus der Masse in fahrbereitem Zustand und der Zuladung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand (zulässige Gesamt-
masse) wird vom Hersteller in den Fahrzeugpapieren im Feld F.1 angegeben.
X Das Überladen des Fahrzeugs und ein falscher Reifendruck können zum
Platzen der Reifen führen. Das Fahrzeug kann außer Kontrolle geraten.
X In den Fahrzeugpapieren ist nur die technisch zulässige Gesamtmasse und
die Masse in fahrbereitem Zustand angegeben, nicht aber das tatsächliche
Gewicht des Fahrzeugs. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir, das bela-
dene Fahrzeug (mit allen auf der Reise im Fahrzeug mitgeführten Gegen-
ständen und allen Personen) vor Fahrtbeginn auf einer öffentlichen Waage
zu wiegen.
X Die Geschwindigkeit der Zuladung anpassen. Bei hoher Zuladung verlängert
sich der Bremsweg.
Z Die in den Fahrzeugpapieren angegebene technisch zulässige Gesamtmasse
(zulässiges Gesamtgewicht) durch die Zuladung nicht überschreiten.
Z Eingebautes Zubehör und Sonderausstattungen reduzieren die Zuladung.
Z Die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Achslasten einhalten.
Bezeichnung Belastung (kg)
Maximal zulässige
Traglasten
Dachträger Motorcaravan 100
Fahrradträger 3er 50
4er 60
Motorradträger 100
Heckgarage und Heckstauraum (modellabhängig. Für genau-
ere Angaben wenden Sie sich bitte an Ihren Händler)
150
Alkovenbett 200
Hubbett I-Modell 200
Heckbett 200
Etagenbetten 60
Klappbetten 50
Z In der Technik hat der Begriff "Masse" mittlerweile den Begriff "Gewicht" abge-
löst. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist "Gewicht" aber noch der geläufigere
Begriff. Zum besseren Verständnis wird deshalb in den folgenden Abschnitten
der Begriff "Masse" nur in feststehenden Formulierungen verwendet.
Z Alle Angaben gemäß EU-Norm DIN EN 1646-2.