Als Notausstiege gelten alle Fenster und Türen, die folgende Kriterien erfüllen:
z Öffnung nach außen oder Verschiebung in horizontaler Richtung
z Öffnungswinkel mindestens 70°
z Durchmesser der lichten Öffnung mindestens 450 mm
z Abstand vom Fahrzeugboden maximal 950 mm
3.2 Allgemeines
X Der Sauerstoff im Fahrzeuginneren wird durch die Atmung und durch den
Betrieb von gasbetriebenen Einbaugeräten verbraucht. Daher muss der Sau-
erstoff ständig ersetzt werden. Zu diesem Zweck sind im Fahrzeug Zwangs-
lüftungen (z. B. Dachhauben mit Zwangslüftung, Pilzdachlüfter oder
Bodenlüfter) eingebaut. Zwangslüftungen weder von innen noch von außen
abdecken, z. B. mit einer Wintermatte, oder zustellen. Zwangslüftungen von
Schnee und Laub freihalten. Es droht Erstickungsgefahr durch erhöhten CO
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Gehalt.
X Durchgangshöhe der Türen beachten.
X Bei angebautem Dachgepäckträger mit Leiter die Leiter nur dann betreten,
wenn die hinteren Kurbelstützen ausgefahren sind oder der Caravan am
Zugfahrzeug angekuppelt ist oder der Caravan hinten kippsicher unterbaut
ist. Der Caravan kann sonst nach hinten kippen. Absturzgefahr!
Z Für die Einbaugeräte (Heizung, Kochstelle, Kühlschrank usw.) sind die jewei-
ligen Betriebsanleitungen und Bedienungsanleitungen maßgebend. Unbe-
dingt beachten.
Z Wenn Zubehör oder Sonderausstattungen angebaut werden, können sich die
Abmessungen, das Gewicht und das Fahrverhalten des Fahrzeugs ändern. Die
Anbauteile müssen zum Teil in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Z Nur Felgen und Reifen verwenden, die für das Fahrzeug zugelassen sind.
Angaben über die Größe der zugelassenen Felgen und Reifen den Fahrzeugpa-
pieren entnehmen oder bei den autorisierten Handelspartnern und Service-
stellen erfragen.
Z Beim Abstellen des Fahrzeugs die Feststellbremse fest anziehen.
Z Beim Verlassen des Fahrzeugs alle Türen, Außenklappen und Fenster schließen.
Z Das Fahrzeug nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn der Fahrzeugführer
eine für die Fahrzeug-Klasse gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Z Beim Verkauf des Fahrzeugs dem neuen Besitzer alle Bedienungsanleitungen
des Fahrzeugs und der Einbaugeräte mitgeben.