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DE-14 452167.66.48 · FD 0212 www.dimplex.de
Deutsch LA 3860
13 Garantieurkunde
Glen Dimplex Deutschland
(Heizungs-Wärmepumpen, Zentrale Wohnungslüftungsgeräte)
gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 10/2022)
Die nachstehenden Bedingungen, die die Voraussetzungen und
den Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag
mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garan-
tie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die auf einem Material und/oder Herstel-
lungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Ers-
tendabnehmer gemeldet werden. Bei Ersatzteilen und bei gewerb-
lichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Kunden in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge-
kauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder Ös-
terreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutsch-
land oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Män-
gel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich
nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder
schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Der freie
Gerätezugang muss durch den Kunden gestellt werden. Ausge-
baute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit
dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Ga-
rantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den
Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich
beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Kunden oder einem Drit-
ten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der
örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und Ge-
brauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen ent-
haltenen Hinweise zu Wartungsarbeiten oder Einbindungsschemen
nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnotwendi-
ges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens des Kun-
den oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen auf-
gehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer
bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/An-
lagenmängel, die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzu-
führen sind, fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung wird der Hersteller
entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergü-
ten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendma-
chung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige
Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbe-
sondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandenen
Schäden, sind ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Garantie auf 60 Monate oder mehr für Hei-
zungs-Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
erfolgreich durchgeführten Anlagencheck wird gemäß den nach-
folgenden Bedingungen gewährt
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist ein
kostenpflichtiger Anlagencheck (siehe Pauschalen in der Service-
preisliste) durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst
mit Protokoll zum Anlagencheck. Die Beauftragung des kosten-
pflichtigen Anlagenchecks oder eines Service-Paketes durch den
Systemtechnik-Kundendienst erfolgt schriftlich mit dem entspre-
chenden Auftragsformular oder mittels der Online-Beauftragung
im Internet (www.dinplex.de/dimplex-service). Voraussetzung zur
Bestätigung der Garantiezeitverlängerung ist die vollständige Be-
zahlung der Pauschale. Für eine Garantiezeitverlängerung auf 10
Jahre ist zudem eine Online-Verbindung für Ferndiagnose vorgege-
ben. Sollte keine Online-Verbindung bestehen bzw. verfügbar sein,
behält sich GDD vor, evtl. entstehende Kosten für Leistungen, wel-
che per Ferndiagnose zu vermeiden wären, in Rechnung zu stellen.
Falls im Protokoll des Anlagenchecks Mängel vermerkt sind, müs-
sen diese beseitigt werden. Die Bestätigung der Garantiezeitverlän-
gerung erfolgt von unten angegebener Adresse nach erfolgrei-
chem Anlagencheck und der Einreichung des Protokolls durch den
Systemtechnik-Kundendienst an GDD. Voraussetzung ist die Prü-
fung der Daten im Protokoll des Anlagenchecks und die Zustim-
mung durch GDD.
Der Leistungsinhalt des Anlagenchecks sowie der Pauschale ist in
der aktuellen Service-Preisliste (zu finden unter www.dimplex.de/
dimplex-service) beschrieben. Es wird keine Haftung für die ord-
nungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Ge-
samtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängeln
und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die aktuellen Pauschalen und die damit verbundenen Leistungs-
umfänge sind im Internet unter www.dimplex.de/dimplex-service
hinterlegt.
Glen Dimplex Deutschland
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Abteilung: Service
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Für die Auftragsbearbeitung werden der Typ, die Seriennummer S/
N, das Fertigungsdatum FD und falls angegeben der Kundendiens-
tindex KI des Gerätes benötigt.
Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild des Gerätes.
Kundendienstadresse:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
+49 (0) 9221 709 545
+49 (0) 9221 709 924545
service@dimplex.de
www.dimplex.de
www.dimplex.de/dimplex-service
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