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Deutsch
LA 6TU
12 Garantieurkunde
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Garantieurkunde Systemtechnik
(Heizungs-Wärmepumpen, Zentrale Wohnungslüftungs-
geräte) gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 04/2012)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufver-
trag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir
Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die auf einem Material-und/ oder Her-
stellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Fest-
stellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem Ge-
brauch innerhalb von 12 Monaten.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland oder Österreich betrieben wird und Garantieleistun-
gen auch in Deutschland oder Österreich erbracht werden kön-
nen.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unent-
geltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des
Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte au-
ßergewöhnliche Kosten der Nachbesserung werden nicht über-
nommen. Der freie Gerätezugang muß durch den Endabnehmer
gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen
in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen
und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garan-
tiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der
Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestim-
mungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektie-
rungsunterlagen enthaltenen Hinweise zu Wartungsarbeiten
oder Einbindungsschemen nicht beachtet worden sind oder
wenn unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt
wurde. Durch etwa seitens des Endabnehmers oder Dritter un-
sachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird die
Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die
Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer bezogene
Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/Anlagen-
mängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzufüh-
ren sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung wird der Herstel-
ler entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert ver-
güten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Gel-
tendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die
bisherige Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprü-
che, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes ent-
standener Schäden, sind ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Garantie auf 60 Monate für Heizungs-
Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbe-
triebnahmedatum, jedoch maximal 72 Monate ab Auslieferung
Werk bzw. 78 Monate ab Fertigungsdatum, wird gemäß den
nachfolgenden Bedingungen gewährt: Voraussetzung für die
Übernahme der verlängerten Garantie ist eine kostenpflichtige
Inbetriebnahme durch den autorisierten Systemtechnik-Kunden-
dienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit
(Verdichterlaufzeit) von weniger als 150 Stunden. Die Beauftra-
gung der kostenpflichtigen Inbetriebnahme durch den System-
technik-Kundendienst erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden
Auftragsformular oder mittels der Online-Beauftragung im Inter-
net (www.dimplex.de/garantieverlaengerung). Der Bestätigung
der Garantiezeitverlängerung vorausgesetzt, ist die vollständige
Bezahlung der Inbetriebnahmepauschale und die Beseitigung
etwaiger, im Feld Bemerkungen des Inbetriebnahmeprotokolls,
vermerkter Mängel. Die Bestätigung der Garantiezeitverlänge-
rung erfolgt von unten angegebener Adresse nach erfolgreichem
Abschluss der Inbetriebnahme und der Einreichung des
Inbetriebnahmeprotokolls durch den Systemtechnik-Kunden-
dienst.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbe-
triebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die
ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung
der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagen-
mängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die aktuellen Inbetriebnahmepauschalen und der in der Inbe-
triebnahmepauschale enthaltene Leistungsumfang sind im Inter-
net unter: www.dimplex.de/garantieverlaengerung hinterlegt.
Hier ist ebenfalls eine Online-Beauftragung integriert.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18 · 95326 Kulmbach
Für die Auftragsbearbeitung werden der Typ, die Erzeugnisnum-
mer E-Nr. bzw. Fabrikationsnummer Fabr.-Nr. oder Serien-
nummer S/N, das Fertigungsdatum FD und falls angegeben der
Kundendienstindex KI des Gerätes benötigt.
Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild des Gerätes.
Kundendienstadresse:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
09221709565@glendimplex.de
09221709565@dimplex.de
www.dimplex.de
www.dimplex.de/serviceauftrag
www.dimplex.de/garantieverlängerung
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