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DE-18 452237.66.55 · FD 0007 www.glendimplex.de
Deutsch SI 50 - 70 TUR
14 Garantieurkunde
Glen Dimplex Deutschland
Garantieurkunde GDTS
(Heizungs-Wärmepumpen, Zentrale Wohnungslüftungsgeräte)
gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 02/2020)
Die nachstehenden Bedingungen, die die Voraussetzungen und
den Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Ge-
währleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag
mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garan-
tie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen Mängel am Gerät, die auf einem Material und/oder Herstel-
lungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Ers-
tendabnehmer gemeldet werden. Bei Ersatzteilen und bei gewerb-
lichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Kunden in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge-
kauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder Ös-
terreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutsch-
land oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannten Män-
gel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich
nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile
ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder
schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Der freie
Gerätezugang muss durch den Kunden gestellt werden. Ausge-
baute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit
dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Ga-
rantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den
Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich
beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Kunden oder einem Drit-
ten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der
örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und Ge-
brauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen ent-
haltenen Hinweise zu Wartungsarbeiten oder Einbindungsschemen
nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnotwendi-
ges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens des Kun-
den oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und
Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen auf-
gehoben. Die Garantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer
bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Geräte-/An-
lagenmängel, die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzu-
führen sind, fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung wird der Hersteller
entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert vergü-
ten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendma-
chung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisherige
Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbe-
sondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandenen
Schäden, sind ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Garantie auf 60 Monate oder mehr für Hei-
zungs-Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
dem Datum der Inbetriebnahme wird gemäß den nachfolgenden
Bedingungen gewährt
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist
eine kostenpflichtige Feststellung der Betriebstauglichkeit (siehe
Pauschalen in der Servicepreisliste) durch den autorisierten Sys-
temtechnik-Kundendienst mit Protokoll zur Betriebstauglichkeits-
feststellung innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von
weniger als 150 Stunden. Die Beauftragung der kostenpflichtigen
Feststellung der Betriebstauglichkeit durch den Systemtechnik-
Kundendienst erfolgt schriftlich mit dem entsprechenden Auf-
tragsformular oder mittels der Online-Beauftragung im Internet
(www.dimplex.de/garantieverlaengerung). Voraussetzung zur Be-
stätigung der Garantiezeitverlängerung ist die vollständige Bezah-
lung der Pauschale. Falls im Protokoll der Betriebstauglichkeitsfest-
stellung Mängel vermerkt sind, müssen diese beseitigt werden. Die
Bestätigung der Garantiezeitverlängerung erfolgt von unten ange-
gebener Adresse nach erfolgreicher Feststellung der Betriebstaug-
lichkeit und der Einreichung des Protokolls durch den Systemtech-
nik-Kundendienst an GDTS. Voraussetzung ist die Prüfung der
Daten im Protokoll der Betriebstauglichkeitsfeststellung und die
Zustimmung durch GDTS. Die Garantie endet spätestens 72 Mo-
nate ab Auslieferung Werk bzw. 78 Monate ab Fertigungsdatum.
Die Pauschale beinhaltet den Arbeitsaufwand für die Feststellung
der Betriebstauglichkeit sowie die Fahrtkosten. Es wird keine Haf-
tung für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Aus-
führung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anla-
genmängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die aktuellen Pauschalen und die damit verbundenen Leistungs-
umfänge sind im Internet unter: http://www.dimplex.de/garantie-
verlaengerung hinterlegt. Hier ist ebenfalls eine Online-Beauftra-
gung integriert.
Glen Dimplex Deutschland
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Abteilung: Service
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Für die Auftragsbearbeitung werden der Typ, die Seriennummer S/
N, das Fertigungsdatum FD und falls angegeben der Kundendiens-
tindex KI des Gerätes benötigt.
Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild des Gerätes.
Kundendienstadresse:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
+49 (0) 9221 709 545
+49 (0) 9221 709 924545
service@glendimplex.de
www.glendimplex.de
www.dimplex.de/garantieverlaengerung
www.dimplex.de/seviceauftrag
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