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ANHANG: 12.7 GARANTIEURKUNDE/KUNDENDIENST
Kundendienstadresse
Garantieurkunde (gültig für Deutschland)
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, las-
sen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehen-
den Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf ei-
nem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn
sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb
von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer
gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch inner-
halb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb
von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche
Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe und zentrale
Wohnungslüftungsgeräte) durch den autorisierten Sy-
stemtechnik-Kundendienst vor, wird vermutet, dass es
sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn
es von einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten
des Mangels in Deutschland betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht wer-
den können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig aner-
kannter Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaf-
ten Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt
oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch
Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes oder schlechte
Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche
Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht übernom-
men. Der freie Gerätezugang muss durch den End-
abnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zu-
rücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die Garantie-
zeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem
Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche
Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils
der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer
oder einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschrif-
ten, die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunter-
nehmen oder unsere Montage- und Gebrauchsanwei-
sung sowie die in den Projektierungsunterlagen enthal-
tenen Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beach-
tet worden sind oder wenn unser funktionsnotwendiges
Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorge-
nommenen Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung
für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Ga-
rantie erstreckt sich auf das Gerät und vom Lieferer
bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und
Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezo-
gene Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter den
Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die
Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar ver-
zögert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien
Ersatz liefern oder den Minderwert vergüten. Im Falle
einer Ersatzlieferung, behalten wir uns die Geltendma-
chung einer angemessenen Nutzungsanrechnung, für
die bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder an-
dere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz au-
ßerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine
Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlos-
sen. Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des
Lieferers auf die Servicepauschalen des Lieferers als Höchst-
betrag beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für Heizungs-
Wärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab
Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Ausliefe-
rung Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen ge-
währt: Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Ga-
rantie ist eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autori-
sierten Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll
innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger
als 150 Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel
sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Ga-
rantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat
nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse
einzureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung
bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetrieb-
nahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ord-
nungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der
Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängel
und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für Heizungs-Wärmepumpen von
derzeit netto Euro 320,--, für die reversiblen Wärmepumpen oder
die Wärmepumpen mit passiver Kühlstation von netto Euro 370,-
und für zentrale Lüftungsanlagen von netto Euro 400,--, jeweils
je Gerät, wird durch den autorisierten Systemtechnik-Kunden-
dienst dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eine Preisan-
passung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kun-
dendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale
Servicehotline der Glen Dimplex Deutschland GmbH.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Tel.-Nr.: +49 (0) 9221 709 562
Fax.-Nr.: +49 (0) 9221 709 565
E-Mail-Adresse: kundendienst.system@glendimplex.de
kundendienst.system@dimplex.de
Internet: www.dimplex.de
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer
E-Nr. und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Diese
Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umran-
deten Feld.
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