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SICHERHEITSHINWEISE
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Motorsägen
Die Motorsäge darf nur für das Sägen von Holz im Freien verwendet
werden. Je nach Motorsägenklasse geeignet für folgende Anwen-
dungen:
- Mittel- u. Pro klasse: Einsatz im dünnen, mittleren und starkem
Holz, Fällen, Entasten, Ablängen, Durchforsten.
- Hobbyklasse: Für gelegentlichen Einsatz in dünnem Holz,
Obstbaump ege, Fällen, Entasten, Ablängen.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut sind,
Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenein uss dürfen das Gerät nicht bedienen.
Allgemeine Hinweise
- Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen, um
sich mit der Handhabung der Motorsäge vertraut zu machen.
Unzureichend informierte Bediener können sich und andere
Personen durch unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
- Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit einer Mo-
torsäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu über geben.
- Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen, um
sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Sägens ver-
traut zu machen, oder einen staatlichen Motorsägenlehrgang
besuchen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motorsäge
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
- Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
- Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
- Niemals unter Ein uss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
arbeiten.
- Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trockenheit
Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
Persönliche Schutzausrüstung
- Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand, Fuß
sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nachfolgend
beschriebenen Körperschutzaus rüstungen und Körper-
schutzmittel getragen werden.
- Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen, die
ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen ermöglicht. Bei langen
Haaren unbedingt Haarnetz tragen.
- Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1) zu tragen,
er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der Schutzhelm ist
regelmäßig auf Beschädigungen hin zu überprüfen und spätes-
tens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur geprüfte Schutzhelme
verwenden.
- Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise: Schutzbril-
le) hält Sägespäne und Holzsplitter ab. Um Verletzungen der
Augen zu vermei den, ist beim Arbeiten mit der Motorsäge stets
ein Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu tragen.
- Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kapseln,
Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
- Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat signalfarbene Schulterpartien
und ist körperfreundlich und p egeleicht.
- Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe
und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung wird
dringend empfohlen.
- Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
- Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit grif ger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen
und gewährleistet einen sicheren Stand.
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