Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauches bzw. der
bestimmungsgemäßen Verwendung:
Die
265/267/269
ist ein Nähmaschinenoberteil, das bestimmungsgemäß zum
Nähen von leichtem bis mittelschwerem Nähgut verwendet werden kann.
Solches Nähgut ist in der Regel aus textilen Fasern zusammengesetztes
Material oder aber Leder. Solche Nähmaterialien werden in der Bekleidungs-,
der Wohn- und Autopolsterindustrie verwendet. Ferner können mit diesen
Nähmaschinen möglicherweise auch sogenannte technische Nähte ausgeführt
werden. Hier muß jedoch in jedem Falle der Betreiber (gerne in
Zusammenarbeit mit Dürkopp Adler) eine Abschätzung der möglichen Gefahren
vornehmen, da solche Anwendungsfälle einerseits vergleichsweise selten sind
und andererseits die Vielfalt unübersehbar ist. Je nach Ergebnis dieser
Abschätzung sind möglicherweise geeignete Sicherungsmaßnahmen zu
ergreifen.
Allgemein darf nur trockenes Nähgut mit dieser Maschine verarbeitet werden.
Das Material darf nicht dicker als 5 mm sein, wenn es durch die abgesenkten
Nähfüße zusammengedrückt ist. Das Material darf keine harten Gegenstände
beinhalten, da anderenfalls die Maschine nur mit Augenschutz betrieben werden
dürfte. Ein solcher Augenschutz ist jedoch zur Zeit nicht lieferbar.
Die Naht wird im allgemeinen mit Nähgarnen aus textilen Fasern der Dimension
bis 60/3 NeB (Baumwollfäden), 65/2 Nm (Synthetikfäden) bzw. 65/2 Nm
(Umspinnzwirne) erstellt. Wer andere Fäden einsetzen will, muß auch hier
vorher die davon ausgehenden Gefahren abschätzen und ggf.
Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Diese Nähmaschine darf nur in trockenen und gepflegten Räumen aufgestellt
und betrieben werden. Wird die Nähmaschine in anderen Räumen, die nicht
trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können weitergehende Maßnahmen
erforderlich werden, die zu vereinbaren sind (siehe EN 60204-31:1999).
Wir gehen als Hersteller von Industrienähmaschien davon aus, daß an unseren
Produkten zumindest angelerntes Bedienpersonal arbeitet, so daß alle üblichen
Bedienungen und ggf. deren Gefahren als bekannt vorausgesetzt werden
können.
Geräusch-Angabewert Lc
Arbeitsplatzbezogener Emmissionswert nach DIN 45635-48-A-1-KL2
Unterklasse:
-15135 -203; -15203; 115203
Stichzahl: 1800 min-1 4.200 min -1
Stichlänge: 2,0 mm 3,2 mm
Überstichbreite: 2,4 mm 4,8 mm
Nähgut: G1 DIN 23328 2-Lagen G1 DIN 23328 2-Lagen
Lc = 69 dB (A) 85 dB (A)