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Garantiebedingungen
gültig ab 1.7.2006
Die EUDORA - Garantie wird für alle EUDORA Geräte geleistet, welche das Original-
leistungsschild mit Gerätenummer aufweisen.
Ohne die gesetzliche Gewährleistung einzuschränken, geben wir - abgesehen von den
unter 2. Angeführten Fällen - 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum (Nachweis ist der Kauf-
beleg).
1. Für Mängel haften wir in der Weise, daß diejenigen Teile ausgebessert oder nach
unserer Wahl neu ersetzt werden, die wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhaf-
ter Ausführung der Lieferung innerhalb der Garantiezeit unbrauchbar werden. Es
steht uns darüber hinaus frei, mangelhafte Geräte gegen gleichwertige mängel-
freie Geräte unserer Marke auszutauschen, falls die Mängelbehebung wirtschaft-
lich nicht vertretbar ist.
2. Bei gewerblicher Nutzung oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushal-
te beträgt die Garantie 12 Monate.
3. Durch Garantieleistungen verlängert sich die zugesagte Garantiefrist nicht.
4. Die Mängel sind unverzüglich unter Anführung der Gerätenummer bei EUDORA
ARDO Hausgeräte GmbH bzw. bei einer von EUDORA autorisierten Kundendienst-
stelle anzuzeigen. Die Behebung einer Garantieleistung erfolgt bei sperrigen Gerä-
ten vor Ort durch den EUDORA Vertragskundendienst bzw. einer von EUDORA auto-
risierten Kundendienststelle. Kleingeräte sind zur Fehlerbehebung an EUDORA
SOBA Vertriebs GmbH bzw. an eine von EUDORA autorisierte Kundendienststelle
zu senden.
5. Für Schäden infolge mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Benützung, Missach-
tung der Bedienungsanleitung, Fremdreparaturen, Benutzung von nicht originalen
Ersatz- und Zubehörteilen oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen lie-
gender Umstände, wird keine Garantie übernommen. Ebenfalls wird keine Garantie
übernommen bei abnormalen, besonders erschwerten oder elektrotechnisch nicht
einwandfreien Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes.
6. Garantiereparaturen dürfen nur vom EUDORA Vertragskundendienst bzw. von durch
EUDORA autorisierten Kundendienststellen durchgeführt werden.
7. Für Ersatzteile beträgt die Garantiezeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung
6 Monate.
8. Die Mängelhaftung umfasst in allen Fällen nur die Beseitigung des von uns zu ver-
tretenden Mangels und schließt darüber hinausgehende Ansprüche des Besitzers,
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, aus.
9. Die Garantieleistungen werden nur in jenem Land, in dem das Gerät gekauft wurde,
erbracht.
EUDORA ARDO Hausgeräte GmbH
Pfarrgasse 52
A-1230 Wien
Tel.: 01 /610 48-600
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
EUDORA-Kundendienst:
EUDORA SOBA Vertriebs GmbH
Gunskirchener Strasse 19, A-4600 Wels
Tel.: 07242/485-0, Fax.: 07242/56610
e-mail: kd@eudorasoba.at
www.eudorasoba.at