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Beachten Sie die Hinweise des Kupplungsherstellers. Im Zweifel fragen Sie direkt beim Hersteller Ihrer Anhängerkupplung, ob diese geeignet ist.
4. SICHERHEITSHINWEISE
Das Warndreieck kennzeichnet alle für die Sicherheit wichtigen Anweisungen. Befolgen Sie diese immer, anderenfalls könnten Sie sich
verletzen oder das Gerät könnte beschädigt werden.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.
Lassen Sie das Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen. Dieses kann für Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug werden!
Benutzen Sie dieses Produkt nur für die dafür vorgesehene Verwendung!
Manipulieren oder zerlegen Sie das Gerät nicht!
Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich Zubehör oder Ersatzteile, die in der Anleitung angegeben sind, oder deren
Verwendung durch den Hersteller empfohlen wird!
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren der Fahrräder
Das Fahren ohne Sicherheitsgurte kann zu Unfällen führen.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Sicherheitsgurtes um die Fahrräder und den U-Bügel des Trägers.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Gurtes um das Vorderrad und des Gurtes um das Hinterrad des Fahrrades.
Spannen Sie die Gurte ggf. nach.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt, ob die verwendeten Gurte unbeschädigt und unverschlissen sind.
Beschädigte oder verschlissene Gurte müssen vor Fahrtantritt gegen unbeschädigte Gurte ausgetauscht werden. Es dürfen nur Gurte verwendet werden,
die von der EAL GmbH dafür zugelassen sind.
Personen- oder Sachschaden durch überstehende Teile
Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers stehende Teile können während der Fahrt Personen- oder Sachschäden verursachen.
Montieren Sie nur Teile, die nicht über den Rand des Fahrzeugs herausragen.
Das Fahren mit einem Fahrradträger beeinusst die Fahreigenschaften Ihres Fahrzeugs.
Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit dem neuen Fahrzeugverhalten an.
Fahren Sie nie schneller als 130 km/h.
Vermeiden Sie plötzliche und ruckartige Steuerbewegungen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug länger ist als gewohnt.
Personen- oder Sachschaden durch beschädigten Fahrradträger
Beschädigungen des Trägers z. B. durch verbogene Teile, Risse oder Kratzer, schließen die sichere Funktion des Trägers aus.
Sachschaden durch heiße Auspugase
Es können Schäden am Träger oder den Fahrrädern entstehen, wenn die Auspumündung direkt daran grenzt.
Benutzen Sie ggf. eine Auspublende.
Sachschaden durch önende Heckklappe
Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger oder die Fahrräder schlagen und beschädigt werden.
Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen.
Klappen Sie den Fahrradträger vor dem Önen der Heckklappe ab.
Montieren Sie den Fahrradträger nicht, wenn Beschädigungen vorhanden sind.
Gehen Sie wie im Kapitel Wartung beschrieben vor.
Personen- oder Sachschaden durch erhöhte Windlast
Personen- oder Sachschaden durch Verlust von Fahrradteilen während der Fahrt
Personen- oder Sachschaden durch Verlust des Fahrradträgers während der Fahrt
Der Fahrradträger und die Anhängerkupplung können durch eine zu hohe Windlast beschädigt werden.
Entfernen Sie vor Fahrtantritt alle Packtaschen vom Fahrrad
Verwenden Sie keine Schutzhüllen für das Fahrrad während der Fahrt.
Es können Schäden durch verlierbare Teile entstehen, wenn diese sich während der Fahrt vom Fahrrad lösen.
Nehmen Sie alle verlierbaren Teile wie Luftpumpen, Akkus von E-Bikes, Batterieleuchten, Navigationsgeräte, Fahrradcomputer, Werkzeugtaschen oder
Körbe vor der Fahrt ab.
Eine unsaubere oder schadhafte Verbindung zwischen Fahrradträger und Anhängerkupplung kann zum Lösen des Fahrradträgers führen.
Tauschen Sie eine schadhafte Anhängerkupplung aus.
Säubern Sie die Anhängerkupplung von Dreck, Staub und Fett.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen
Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann zu
schweren Unfällen führen.
Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
Die Allgemeine Betriebsgenehmigung muss bei angebautem Träger immer im Fahrzeug mit geführt werden.
Führen Sie keine Leerfahrten mit dem Fahrradträger durch. Verstauen Sie ihn im Koerraum Ihres Fahrzeugs.
Dies vermeidet einen erhöhten Kraftstoverbrauch und schont den Fahrradträger.
Der Fahrzeugführer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Ladung und die Ladungssicherung vorschriftsmäßig sind.
5. BEDIENUNGSANLEITUNG
Montage des Fahrradträgers
Der Fahrradträger muss noch zusammengebaut werden. Nehmen Sie alle Bauteile aus der Verpackung und legen diese übersichtlich hin. Überprüfen Sie den
Lieferumfang. Jeder Arbeitsschritt wird beschrieben und zeigt Ihnen deutlich, welche Bauteile Sie für die Montage des Fahrradträgers benötigen.
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