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4. SICHERHEITSHINWEISE
Das Warndreieck kennzeichnet alle für die Sicherheit wichtigen Anweisungen. Befolgen Sie diese immer, anderenfalls könnten Sie sich ver-
letzen oder das Gerät könnte beschädigt werden.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.
Lassen Sie das Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen. Dieses kann für Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug werden!
Benutzen Sie dieses Produkt nur für die dafür vorgesehene Verwendung!
Manipulieren oder zerlegen Sie das Gerät nicht!
Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich Zubehör oder Ersatzteile, die in der Anleitung angegeben sind, oder deren Verwen-
dung durch den Hersteller empfohlen wird!
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren der Fahrräder
Das Fahren mit dem Fahrradträger beeinusst die Fahreigenschaften Ihres Fahrzeugs.
Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit dem neuen Fahrzeugverhalten an.
Fahren Sie nie schneller als 130 km/h.
Vermeiden Sie plötzliche und ruckartige Steuerbewegungen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug länger ist als gewohnt.
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren des Fahrrads
Das Fahren ohne Sicherheitsgurte kann zu Unfällen führen.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Sicherheitsgurtes um die Fahrräder und den U-Bügel des Trägers.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz der beiden Gurte um das Vorderrad und den Gurt um das Hinterrad der Fahrräder.
Spannen Sie die Gurte ggf. nach.
Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt, ob die verwendeten Gurte unbeschädigt und unverschlissen sind.
Beschädigte oder verschlissene Gurte müssen vor Fahrtantritt gegen unbeschädigte Gurte ausgetauscht werden. Es dürfen nur Gurte verwendet werden,
die von der EAL GmbH dafür zugelassen sind.
Personen- oder Sachschaden durch nicht komplett montierten Fahrradträger
Das Fahren mit nicht vollständig zusammengebauten Fahrradträgern kann zu Unfällen führen.
Die beweglichen Teile des Fahrradträgers stellen im nicht fertig montierten Zustand eine Gefahrenquelle dar.
Montieren Sie den Fahrradträger vollständig vor Fahrtantritt.
Personen- oder Sachschaden durch überstehende Teile
Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers stehende Teile können während der Fahrt Personen- oder Sachschäden verursachen.
Montieren Sie nur Teile, die nicht über den Rand des Fahrzeugs herausragen.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen
Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann
zu schweren Unfällen führen.
Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
Personen- oder Sachschaden durch beschädigten Fahrradträger
Es können Schäden am Träger oder dem Fahrrad entstehen, wenn die Auspumündung direkt daran grenzt.
Benutzen Sie ggf. eine Auspublende.
Sachschaden durch önende Heckklappe
Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger schlagen und beschädigt werden.
Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen.
Nehmen Sie den Fahrradträger vor dem Önen der Heckklappe ab.
Beschädigungen des Trägers z. B. verbogene Teile, Risse oder Kratzer, schließen die sichere Funktion des Trägers aus.
Montieren Sie den Fahrradträger nicht, wenn Beschädigungen vorhanden sind.
Gehen Sie wie im Kapitel Wartung beschrieben vor.
Sachschaden durch heiße Auspugase
Personen- oder Sachschaden durch Verlust des Fahrradträgers während der Fahrt
Eine unsaubere oder schadhafte Verbindung zwischen Fahrradträger und Anhängerkupplung kann zum Lösen des Fahrradträgers führen.
Tauschen Sie eine schadhafte Anhängerkupplung aus.
Säubern Sie die Anhängerkupplung von Dreck, Staub und Fett.
Die Allgemeine Betriebsgenehmigung muss bei angebautem Träger immer im Fahrzeug mit geführt werden.
Führen Sie keine Leerfahrten mit dem Fahrradträger durch. Verstauen Sie ihn im Koerraum Ihres Fahrzeugs. Dies vermeidet
einen erhöhten Kraftstoverbrauch und schont den Fahrradträger.
Der Fahrzeugführer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Ladung und die Ladungssicherung vorschriftsmäßig sind.
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