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8 Allgemeine Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung
beschreiben, lassen das Gewährleistungsrecht des Endabnehmers unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes haben Sie eine Herstellergarantie (2 Jahre ab Kaufdatum).
Während dieser Garantiezeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche direkt in der
Serviceplattform des Herstellers unter
www.ggv-service.de
geltend zu machen.
Beim Abschluss einer zusätzlichen Garantie zwischen Ihnen und Ihrem Händler sind jegliche
Ansprüche nach Ablauf der 24-monatigen Herstellergarantie ausgeschlossen. Wenden Sie sich in
diesem Fall direkt an Ihrem Händler.
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne
besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung
ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6
Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät, noch
für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in
unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation oder durch
Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack-
oder Emaille Schäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel
am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden
Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine
Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vor-
schriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden Anfahrt-
und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist
unentgeltlich.