• Verwenden Sie Wasser und
einen Schwamm, der leicht in
ein flüssiges Reinigungsmittel
getränkt wurde, spülen Sie ihn
dann gründlich ab und
trocknen Sie ihn. Verwenden
Sie keine Stahlwolle oder
abrasiven Produkte.
• Wenn das Gerät über einen
längeren Zeitraum nicht
verwendet wird, muss es
abgedeckt und einem
trockenen Ort, in einer
aufrechten Position platziert
werden. Das Gerät kann am
Griff an der Motoreinheit
getragen werden; es wird
empfohlen es zurück in der
Originalverpackung
unterzubringen, um es vor
Staub und Feuchtigkeit zu
schützen.
• Wenn Sie das Gerät nicht
weiterverwenden, nehmen Sie
es außer Betrieb, trennen das
Stromkabel von der
Stromversorgung und stellen
alle Teile sicher, die ein Risiko
für spielende Kinder
darstellen.
7 Allgemeine
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Gutfels– Gerätes
stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler
zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen
eine Garantie zu den folgenden
Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 18 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung
(z.B. in Hotels, Kantinen), oder
bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die
Garantie 12 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist
der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der
Garantie verlängert sich die
Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten
Teile.
Umfang der
Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen
beseitigen wir alle Mängel am
Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder
Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.