durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte,
die in einem EU-Land erworben
wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder
Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land
erworben und in ein anderes EU-
Land gebracht wurden, werden
Leistungen im Rahmen der
jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht.
Eine Verpflichtung zur Leistung
der Garantie besteht nur dann,
wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem
der Garantieanspruch geltend
gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb
der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die
Reparaturrechnungen sofort fällig
und ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw.
eine angefangene Reparatur nicht
zu Ende geführt, werden Anfahrt-
und Arbeitspauschalen
berechnet. Die Beratung durch
unser Kundenberatungszentrum
ist unentgeltlich.