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CD-1000FM CD-1000FMS CD1001FMSsw Version E 1.4 DE 01/2015 Seite 18 von 20
18 Allgemeine Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installa-
tion oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund
von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede
sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die-
se auf Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leis-
tungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht er-
mächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch ei-
nen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-
Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Ga-
rantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur
dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garan-
tieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.