Allgemeine Garantiebedingungen
Seite 32 von 36 Version E1.1 DE 07/2017
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weite-
ren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte beträgt die Garantie 12 Monate (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Vo-
raussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich
ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Man-
gel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Ge-
rät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation
oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von che-
mischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbe-
dingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte
Leuchtmittel. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn diese auf Transport-
schäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Ex-
quisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die tech-
nischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wur-
den, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedienungen