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12. Garanebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewähr-
leistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich be-
seitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer ver-
pflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemein-
schaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate
ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten
werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass
das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie we-
der für das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzufüh-
ren sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden,
die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Auf-
stellung, bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung
entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer
Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-,
Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glüh-
lampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund
von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenom-
men oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung
gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die