EH 10.3F Version E1.1 DE 07/2013 Seite 17 von 19
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weite-
ren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich be-
seitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass
der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Ge-
rät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation
oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von che-
mischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbe-
dienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie defekte
Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besonde-
re, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Ar-
beiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschrän-
kung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Origi-
nalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder der Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land oder der Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Ga-
rantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.