Bestimmungsgemäße Verwendung
Seite 12 von 50 Version E1.0 DE 06/2017
• Die Wand und alle wärmebestrahlten Bereiche oberhalb der Einbauplatte
müssen hitzebeständig sein.
• Wenn der Geräteboden nach der Installation im Unterbaumöbel zugänglich
ist, muss eine Trennwand eingebaut werden, unter Einhaltung der
vorgeschriebenen Abstände.
• Erfolgt die Installation hingegen über einem Backofen, ist eine Trennwand
nicht erforderlich.
• Das Gerät nicht auf Yachten oder in Wohnwagen einbauen.
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist für die Verwendung im privaten Gebrauch/Haushalt bestimmt. Es
eignet sich zum Kochen, Garen und Backen von Lebensmitteln. Jede darüber
hinaus gehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Wird das Gerät
gewerblich, zweckentfremdet oder anders als in der Bedienungsanleitung
beschrieben bedient, beachten Sie bitte, dass vom Hersteller keine Haftung für
eventuelle Schäden übernommen werden kann.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Umbauten oder
Veränderungen am Gerät sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.
4. Gerät auspacken
Die Verpackung muss unbeschädigt sein. Überprüfen Sie das Gerät auf
Transportschäden. Ein beschädigtes Gerät darf auf keinen Fall in Betrieb
genommen werden. Wenden Sie sich im Schadensfall an den Lieferanten.
Verpackungsmaterial
Achten Sie auf eine umweltgerechte Entsorgung.