Garantiebedingungen
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9 Garantiebedingungen
Allgemein
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewähr-
leistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir
Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraus-
setzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugäng-
lich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschafts-
nutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen
Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nach-
weisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille Schäden
und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transport-
schäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn –
ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten
Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie,
durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte
Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines
anderen EU-Landes.