Allgemeine Garantiebedingungen
Version E1.2 DE 07/2017 Seite 37 von 40
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile frem-
der Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch
einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-
Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in
der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedin-
gungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann,
wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantiean-
spruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug
zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kun-
denberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kun-
dendienst, EGS GmbH Kundentelefon für Deutschland: +49 (0)2944-9716791
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-
Holzbüttgen