VORSICHT
Die Installationsarbeiten und die elektrische Verkabelung dürfen
nur von Fachleuten in Übereinstimmung mit sämtlichen in Ihrem
Land geltenden Vorschriften und Normen durchgeführt werden,
einschließlich der Brandschutzmaßnahmen.
Falschanschluss kann zur Zerstörung der Leistungselektronik führen.
Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingelei-
tet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, welcher der
Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht
zulässig.
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu Vergiftungen führen.
Lebensgefahr!
Die Dunstabzugshaube darf nicht mit anderen Abzugskanälen ver-
bunden werden, an denen bereits andere Geräte installiert sind,
die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben werden (z.B.
Boiler, Gasherde usw.).
Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschrif-
ten einzuhalten.
Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame Be-
trieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungsstät-
ten wie Kohl- oder Ölöfen und Gas- Thermen im selben Raum, be-
stimmten Einschränkungen
Beim Bohren in eine Wand oder Decke vorher prüfen, dass sich an
dieser Stelle keine Stromleitungen oder andere verborgene Rohre
und Leitungen befinden.
Verwenden Sie nur Montagematerial, das für die Beschaffenheit Ihrer
Decken und Wände geeignet ist.
Sollten Sie sich bei der Auswahl nicht sicher sein, lassen Sie sich
durch einen Fachmann beraten.