Allgemeine Garantiebedingungen
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13 Allgemeine Garantiebedingungen
Allgemein
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistun-
gen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine
Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Vorausset-
zung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Man-
gel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnut-
zung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Ge-
rät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Auf-
wand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer ver-
pflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweis-
bar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausge-
wechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbun-
terschiede sowie defekte Leuchtmittel. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlos-
sen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen
auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmi-
gung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen
oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden.