VORSICHT
• Die Montagearbeiten und die elektrische Verkabelung dürfen
nur von Fachleuten in Übereinstimmung mit sämtlichen in
Ihrem Land geltenden Vorschriften und Normen durchgeführt
werden, einschließlich der Brandschutzmaßnahmen.
• Falschanschluss kann zur Zerstörung der Leistungselektronik
führen.
• Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein
eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht,
welcher der Entlüftung von Aufstellungsräumen von
Feuerstätten dient, ist nicht zulässig.
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu Vergiftungen
führen. Lebensgefahr!
• Die Dunstabzugshaube darf nicht mit anderen Abzugskanälen
verbunden werden, an denen bereits andere Geräte installiert
sind, die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben
werden (z.B. Boiler, Gasherde usw.).
• Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen
Vorschriften einzuhalten.
• Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der
gemeinsame Betrieb von Dunstabzugshauben und
kamingebundenen Feuerungsstätten wie Kohl- oder Ölöfen und
Gas- Thermen im selben Raum, bestimmten Einschränkungen
• Beim Bohren in eine Wand oder Decke vorher prüfen, dass
sich an dieser Stelle keine Stromleitungen oder andere
verborgene Rohre und Leitungen befinden.
• Verwenden Sie nur Montagematerial, das für die Beschaffenheit
Ihrer Decken und Wände geeignet ist.
• Sollten Sie sich bei der Auswahl nicht sicher sein, lassen Sie sich
durch einen Fachmann beraten.