Bei gleichzeitiger Nutzung der
Dunstabzugshaube und einer
raumluftabhängigen Feuerstätte im
gleichen Raum oder Lüftungsverbund
ist größte Vorsicht geboten.
Raumluftabhängige Feuerstätten
beziehen ihre Verbrennungsluft aus
dem Aufstellungsraum und führen
ihre Abgase durch eine Abgasanlage
(z. B. Kamin) ins Freie. Dies können
z. B. gas-, öl-, holz- oder
kohlebetriebene Heizeinrichtungen,
Durchlauferhitzer,
Warmwasserbereiter, Kochmulden
oder Backöfen sein.
• Die Dunstabzugshaube entzieht
der Küche und den benachbarten
Räumen Raumluft. Dies gilt für
folgende Betriebsarten: -
Abluftbetrieb, - Umluftbetrieb mit
außerhalb des Raumes
angeordneter Umluftbox.
• Ohne ausreichende Zuluft entsteht
ein Unterdruck.
• Die Feuerstätte erhält zu wenig
Verbrennungsluft.
• Die Verbrennung wird
beeinträchtigt.
• Giftige Verbrennungsgase können
aus dem Kamin oder
Abzugsschacht in die Wohnräume
gezogen werden.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich,
wenn bei gleichzeitigem Betrieb von
Dunstabzugshaube und
raumluftabhängiger Feuerstätte im
Raum oder Lüftungsverbund ein
Unterdruck von höchstens 4Pa (0,04
mbar) erreicht und damit ein
Rücksaugen der Feuerstättenabgase
vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn
durch nicht verschließbare Öffnungen,
z. B. in Türen oder Fenstern, die zur
Verbrennung benötigte Luft
nachströmen kann.
Hierbei ist auf einen ausreichenden
Querschnitt der Zuströmöffnung zu
achten. Ein Zuluft- /
Abluftmauerkasten allein stellt in der
Regel keine ausreichende
Luftversorgung sicher. Bei der
Beurteilung muss immer der gesamte
Lüftungsverbund der Wohnung
beachtet werden. Ziehen Sie dazu
den Rat des zuständigen
Kaminfegermeisters hinzu. Wird die
Dunstabzugshaube im Umluftbetrieb
eingesetzt, wobei die Luft in den
Aufstellungsraum zurückgeführt wird,
ist der gleichzeitige Betrieb einer
raumluftabhängigen Feuerstätte
unbedenklich.