Garantiebedingungen
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Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit-Gerätes ste-
hen Ihnen die gesetzlichen Gewähr-
leistungen aus dem Kaufvertrag mit
Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den fol-
genden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kauf-
datum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während der ersten 6 Monate werden
Mängel am Gerät unentgeltlich besei-
tigt. Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in
Hotels, Kantinen) oder bei Gemein-
schaftsnutzung durch mehrere Haus-
halte, beträgt die Garantie 12 Monate
ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzule-
gen). Während der ersten 6 Monate
werden Mängel am Gerät unentgelt-
lich beseitigt. Voraussetzung ist, dass
das Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Ga-
rantie verlängert sich die Garantie
weder für das Gerät noch für die neu
eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen be-
seitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausfüh-
rung oder Materialfehler zurückzufüh-
ren sind. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder
fahrlässige Beschädigung, Schäden,
die durch Nichtbeachtung der
Gebrauchs- und Montageanweisung,
unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an
falsche Netzspannung entstehen,
Schäden aufgrund von chemischer
bzw. elektrothermischer Einwirkung
oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack-
oder Emaille Schäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte
Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausge-
schlossen, die aufgrund von Trans-
portschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistun-
gen, wenn – ohne unsere besondere,
schriftliche Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am Exquisit-
Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet
wurden. Diese Einschränkung gilt
nicht für mangelfreie, durch eine qua-
lifizierte Fachkraft mit unseren Origi-
nalteilen, durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines ande-
ren EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in
einem EU-Land erworben wurden und
die in der Bundesrepublik
Deutschland oder Österreich in Be-
trieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land er-
worben und in ein anderes EU-Land
gebracht wurden, werden Leistungen
im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine
Verpflichtung zur Leistung der Garan-
tie besteht nur dann, wenn das Gerät
den technischen Vorschriften des Lan-
des, in dem der Garantieanspruch
geltend gemacht wird, entspricht.