S. 23
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Ar-
beiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten
Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpas-
sung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen
EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land
gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesübli-
chen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der
Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften
des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, ent-
spricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.