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6 Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistun-
gen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine
Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Vorausset-
zung ist, dass die Mikrowelle ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugäng-
lich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass
der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnut-
zung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Ge-
rät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass die Mikrowelle ohne besonderen
Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
die Mikrowelle, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nach-
weisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Aus-
gewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbun-
terschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlos-
sen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen
auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmi-
gung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenom-
men oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt
nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originaltei-
len, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutz-
vorschriften eines anderen EU-Landes.