Allgemeine Garantiebedingungen
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10 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnut-
zung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kauf-
beleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät un-
entgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installa-
tion oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von
chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Um-
weltbedienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie
defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit un-
seren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.