Allgemeine Garantiebedingungen
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Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit–Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraus-
setzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich
ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass
der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschafts-
nutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum
(Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen
Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch
sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und
evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät
ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind.
Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere,
schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit–Gerät
Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.