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UBH10-2 Version E1.2 DE 09/2014 Seite 21 / 24
11 Garantiebedingungen
Allgemein
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garan-
tie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den wei-
teren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnut-
zung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kauf-
beleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät un-
entgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweis-
bar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausge-
wechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installa-
tion oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund
von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede
sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die
aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile frem-