Seite 34 von 38
8 Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgen-
den Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Ge-
rät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist
der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzule-
gen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Vo-
raussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile ge-
hen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbe-
achtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installation oder durch
Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von chemischer, bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-,
Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso
sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzu-
führen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere,
schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht
für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen, durchge-
führte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines ande-
ren EU-Landes.