ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht
für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land
gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur
Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht
wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.