Kapitel L
22
Garantie
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in Deutsch-
land und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft worden.
2. Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos in
Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Monaten
(bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen Zwecken in-
nerhalb von 12 Monaten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Garantiefrist ge-
meldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des Ge-
rätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus, Batterien,
Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde Er-
satz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5. Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch der
defekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene Groß-
geräte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händ-
lers mit Kaufdatum beizufügen.
6. Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer Nach-
besserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges ersetzt. Ist
weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf Rückgabe des Ge-
rätes und Erstattung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder Erstattung des
Kaufpreises kann für die Zeit des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend gemacht wer-
den.
7. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine
neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Ga-
rantiefrist für das ganze Gerät.
8. Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von den
Garantiebestimmungen unberührt.
Gültig ab 1. April 2008