Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen des deutschen
Gerätesicherheitsgesetzes sowie der EU-Richtlinien
89/336/EG “Elektromagnetische Verträglichkeit” und
2006/95/EG “Niederspannungsrichtlinie”. Das Gerät
trägt auf dem Typen schild die CE-Kennzeichnung.
Der Handstaubsauger darf nur im Haushalt eingesetzt
werden. Er darf ausschließlich für das Reinigen von
Hart- und Textilböden, Teppichen, Polstermöbeln,
Matratzen, Möbeln und Heizkörpern verwendet werden.
Der Handstaubsauger ist für eine gewerbliche Nutzung
nicht geeignet.
Jede weitere Verwendung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß und ist untersagt.
Die hier aufgeführten Fälle nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung können zu Fehlfunktionen, Beschädigung
des Gerätes oder Verletzungen führen:
• Verletzungsgefahr durch Einsaugen
Niemals Kleidungsstücke, Haare, Augen, Finger oder
andere Körperteile einsaugen.
• Kurzschluss-Gefahr
Niemals Wasser und andere Flüssigkeiten, wie z.B.
feuchte Teppich-Reinigungsmittel, einsaugen.
• Brandgefahr
Niemals glühende Asche oder brennende Gegen-
stände, wie z.B. Zigaretten oder Streichhölzer, ein-
saugen.
• Brand- und Explosionsgefahr
Das Gerät niemals in der Nähe von explosiven oder
leicht entzündlichen Stoffen verwenden. Niemals
Toner für Laserdrucker oder Kopierer einsaugen.
• Beschädigung des Gerätes durch Regen und Schmutz
Das Gerät niemals im Freien verwenden oder aufbe-
wahren.
• Gefahr der Überhitzung
Die Öffnungen des Gerätes immer frei lassen.
• Zerstörung der Filter
Niemals spitze Gegenstände, wie Glassplitter, Nägel,
etc. einsaugen. Auch abbindende Stoffe, wie Gips
oder Zement können Filter unbrauchbar machen.
• Gesundheitsgefährdung
Niemals gesundheitsgefährdende Stoffe einsaugen.
CE-
Konformitätserklärung
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Bestimmungswidrige
Verwendung
4
Sicherheit