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Garantie
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1 Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in Deutsch-
land und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft worden.
2 Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos in
Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Monaten
(bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen Zwecken in-
nerhalb von 12 Monaten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Garantiefrist ge-
meldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des Ge-
rätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3 Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus, Batterien,
Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4 Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorgenom-
men werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde Ersatz-
oder Zubehörteile eingebaut werden.
5 Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch der de-
fekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene Großge-
räte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händlers
mit Kaufdatum beizufügen.
6 Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer Nach-
besserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges ersetzt. Ist
weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf Rückgabe des Ge-
rätes und Erstattung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder Erstattung des Kauf-
preises kann für die Zeit des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend gemacht werden.
7 Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine
neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Ga-
rantiefrist für das ganze Gerät.
8 Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von den
Garantiebestimmungen unberührt.
Gültig ab 1. April 2008