Garantie
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GARANTIE
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz
in Deutschland und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutsch-
land gekauft worden.
2. Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns
kostenlos in Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler
innerhalb von 24 Monaten (bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung
zu selbständig beruflichen Zwecken innerhalb von 12 Monaten) schadhaft /
mangelhaft und uns innerhalb der Garantiefrist gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße
Behandlung des Gerätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus,
Batterien, Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen
weder fremde Ersatz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5. Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im
Austausch der defekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für
stationär betriebene Großgeräte verlangt werden. Zum Nachweis der
Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händlers mit
Kaufdatum beizufügen.
6. Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach
einer Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein
gleichwertiges ersetzt. Ist weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich,
besteht das Recht auf Rückgabe des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises.
Im Falle eines Umtauschs oder Erstattung des Kaufpreises kann für die Zeit
des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend gemacht werden.
7. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen
auch keine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
8. Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben
von den Garantiebestimmungen unberührt.
Gültig ab 1. April 2008