Kapitel
29
Garantie
D
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1 Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in Deutsch-
land und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft worden.
2 Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos in
Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Mona-
ten (bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen Zwe-
cken innerhalb von 12 Monaten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Garantie-
frist gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des
Gerätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3 Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus, Batterien,
Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4 Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde Er-
satz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5 Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch der
defekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene Groß-
geräte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händ-
lers mit Kaufdatum beizufügen.
6 Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer Nach-
besserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges ersetzt. Ist
weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf Rückgabe des Ge-
rätes und Erstattung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder Erstattung des
Kaufpreises kann für die Zeit des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend gemacht wer-
den.
7 Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine
neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Ga-
rantiefrist für das ganze Gerät.
8 Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von den
Garantiebestimmungen unberührt.
Gültig ab 1. April 2008