VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN
Seit Jahren setzt Fiat sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisierung immer "um-
weltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht dem Kunden den möglichst besten Service un-
ter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG auferlegten Pflichten zu ge-
währleisten, bietet Fiat seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Besitzer
Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahrzeuge zu
Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rück-
nahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, unter der Bedingung, dass das Fahrzeug über sei-
ne wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der von Fiat
beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und Verschrottungsstellen wurden sorgfältig ausgewählt,
um einen Service angemessenen Qualitätsstandards hinsichtlich Sammeln, Behandlung und Wiederverwertung der Altfahrzeuge un-
ter Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Fiat- und Fiat-Nutzfahrzeug-Ver-
tragshändlern oder unter der Telefonnummer 00800 3428 0000 (Ortstarif) oder auf der Fiat-Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.
166-176 FIAT 500 TED 16-09-2008 9:50 Pagina 170