HINWEISE ZUM UMGANG MIT DEM FAHRZEUG AM ENDE SEINER LEBENSDAUER
FIAT hat sich seit vielen Jahren dem Umweltschutz verschrieben durch ständige Verbesserung seiner Produktionsverfahren
und durch die Herstellung von Produkten, die zunehmend „ökologisch verträglich“ sind.
Um Kunden bestmögliche Wartung im Hinblick auf die Einhaltung der Umweltschutzgesetze und gemäß der europäischen
Richtlinie 2000/53/EG für den Umgang mit Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer zu ermöglichen, bietet FIAT seinen
Kunden die Möglichkeit an, ihr Fahrzeug* am Ende seiner Lebensdauer ohne zusätzliche Kosten FIAT zu überlassen.
Nach der europäischen Richtlinie dürfen bei Übergabe des Fahrzeugs dem letzten Halter oder Eigentümer keine Kosten
infolge eines negativen Marktwertes oder Marktwertes gleich null entstehen.
In allen Ländern der Europäischen Union wurden bis 1. Januar 2007 nur Fahrzeuge kostenlos angenommen, die nach dem
1. Juli 2002 zugelassen wurden, während seit 2007 die Annahme kostenlos unabhängig vom Zulassungsjahr erfolgt, solange
das Fahrzeug seine grundlegenden Bauteile (vor allem den Motor und die Karosserie) enthält und keinen weiteren Schrott
enthält.
Um Ihr Fahrzeug am Ende seiner Lebensdauer ohne Aufpreis zu übergeben, gehen Sie zu einer unserer Händlerniederlas-
sungen oder von FIAT autorisierten Annahme- und Verschrottungszentren.
Diese Zentren wurden sorgfältig ausgewählt und bieten Service von hoher Qualität für die Annahme, Behandlung und
Verwertung ungenutzter Fahrzeugen im Hinblick auf den Umweltschutz.
Weitere Informationen über diese Annahme- und Verschrottungszentren erhalten Sie entweder von einem FIAT-Händler
oder von einem FIAT-Händler für Nutzfahrzeuge oder rufen Sie gebührenfrei an unter der Nr. 00800 3428 0000 oder
besuchen Sie die FIAT-Website.
(*) Fahrzeug für den Transport von Insassen mit höchstens neun Sitzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t
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