VORSCHRIFTEN ZUR BEHANDLUNG DES FAHRZEUGS AM ENDE
DES LEBENSZYKLUS
Seit Jahren setzt Fiat sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisierung immer
„umweltverträglicherer“ Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht, dem Kunden den bestmöglichst Service un-
ter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EWG auferlegten Pflichten zu ge-
währleisten, bietet Fiat seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug* ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder Besitzer
Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahrzeuge zu Null-
kosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rücknah-
me zu Nullkosten ab 2007 unter der Bedingung unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist, dass das Fahrzeug über seine we-
sentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine der von Fiat
beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Stellen wurden sorgfältig gewählt, um einen Service mit angemes-
senem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung und das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter Beachtung der Um-
welt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie beim Netz der Fiat Vertragswerkstätten und
der Fiat Nutzfahrzeuge, unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 3428 0000 oder auf der Fiat-Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.
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