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Sprünge bis zu 61 cm geeignet. (Eintei-
lung der Einsatzgebiete siehe Kapitel 8.4)
Im Gelände ist entsprechende
Schutzausrüstung (geeigneter
Helm, Handschuhe, evtl. Pro-
tektoren) zu tragen
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
Überladung oder
unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
FLYER E-MTBs sind nicht für Extrembelas-
tungen, wie z. B. Fahren über Treppen oder
Sprünge, harte Anwendungen wie ungeneh-
migte Wettbewerbsveranstaltungen, Trickfahr-
ten oder Kunstsprungguren, ausgelegt.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetzge-
bung, bevor Sie mit Ihrem FLYER auf ö󰀨entlichen
Strassen und Wegen fahren. Fahren Sie nur auf
Strecken, die für Fahrzeuge freigegeben sind.
FLYERE-MTBsmitTretunterstützungbis45km/h
Falls sie im Besitz eines Goroc
Full-Suspension E-MTBs mit einer Unter-
stützung bis 45 km/h sind, dann informie-
ren Sie sich bitte im nachfolgenden Ab-
schnitt S-Pedelec über den Gebrauch
ihres Kraftfahrzeugs.
FLYER Upstreet und FLYER Gotour – City-
undTourenräder
18
03403248_1.0_21.02.2019
7.2 Sicherheitskennzeichen
Auf dem Typenschild befinden sich folgende Sicherheitskennzeichen:
Tabelle 4: Bedeutung Sicherheitskennzeichen
Symbol Erklärung
Allgemeine Warnung
Gebrauchsanleitungen beachten
7.3Fahrradart
Auf dem Typenschild Ihres FLYER E-Bikes befinden sich Symbole für die Art des Pedelecs.
Bedeutung Symbole Fahrradart
Symbol Erklärung
City- und Trekkingfahrrad
Kinderfahrrad / Jugendfahrrad
Geländefahrrad
Rennrad
Lastenrad
Faltrad
FLYER Upstreet und FLYER Gotour
sind City- und Trekkingfahrräder (Ein-
teilung der Fahrradarten siehe Kapitel
8.3 Fahrradart)
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Zu dieser Anleitung
7.4 Einsatzgebiet
Symbol Erklärung
Auf dem Typenschild Ihres FLYER E-Bikes befinden sich Symbole für das
Einsatzgebiet des Pedelecs. Mehr Informationen finden Sie Im Kapitel 8
Bestimmungsmässiger Gebrauch
7.5
Das Pedelec ist für Fahrten auf asphaltierten und gepflasterten Straßen geeignet. Das Pedelec ist nicht für
Geländefahrten und Sprünge geeignet.
Das Pedelec ist für Fahrten auf asphaltierte Straßen, Fahrradwege und gut befestigte Schotterwege geeignet,
sowie für längere Strecken mit mäßiger Steigung sowie Sprünge bis zu 15 cm.
Das Pedelec ist für Fahrten auf asphaltierte Straßen, Fahrradwege und leichte bis anspruchsvolle
Geländefahrten, Strecken mit mäßiger Steigung und Sprünge bis zu 61 cm geeignet.
Das Pedelec ist für Fahrten auf asphaltierte Straßen, Fahrradwege und leichte bis anspruchsvolle
Geländefahrten, eingeschränkter Downhill-Einsatz bis zu 25 km und Sprünge bis zu 122 cm geeignet.
Das Pedelec ist für Fahrten auf asphaltierte Straßen, Fahrradwege und leichte bis schwerste Geländefahrten,
uneingeschränkten Downhill-Einsatz und jederlei Sprünge geeignet.
Bedeutung Einsatzgebiet
Genehmigungsnummer für S-Pedelecs mit Tretunterszung bis
45km/h
An Stelle des Typenschilds finden Sie bei FLYER S-Pedelecs die Genehmigungsnummer des
TÜV für S-Pedelecs im EWR. Die Genehmigungsnummer befindet sich auf dem Rahmen.
In der Schweiz ist an Stelle der Genehigungsnummer lediglich das Typenlabel mit der
Anschrift des Herstellers zu finden. Das Typenlabel ist auf dem Rahmen ihres FLYER
E-Bikes zu finden.
FLYER Upstreet und FLYER Go-
tour sind für Fahrten auf asphal-
tierten Strassen und gut befestigte
Schotterwege geeignet sowie für
längere Strecken mit mässiger
Steigung sowie Sprünge bis 15 cm.
(Einteilung der Einsatzgebiete sie-
he Kapitel 8.4)
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung
seitens FLYER Fachhändler und Hersteller,
wenn die Verwendung über diesen bestim-
mungsgemässen Gebrauch hinausgeht, wenn
Sicherheitshinweise nicht eingehalten werden,
wenn der FLYER überladen wird, im Gelände
benutzt wird oder Mängel unsachgemäss be-
seitigt werden. Zudem müssen die Vorgaben zu
Wartung und Pege eingehalten werden, damit
Haftung und Gewährleistung bestehen bleiben.
Ihr FLYER ist nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbs-
veranstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprung-
guren, ausgelegt.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetz-
gebung, bevor Sie mit Ihrem FLYER auf ö󰀨ent-
lichen Strassen und Wegen fahren. Fahren Sie
nur auf Strecken, die für Fahrzeuge freigegeben
sind.
Falls Sie im Besitz eines schnellen FLYER City-
bikes mit einer Unterstützung bis 45 km/h sind,
informieren Sie sich bitte im nachfolgenden Ab-
schnitt S-Pedelec über den Gebrauch ihres Kraft-
fahrzeugs.
S-Pedelecs aller Kategorien sind juris-
tisch gesehen Kraftfahrzeuge mit einer
Unterstützung bis 45 km/h, und dürfen
nur auf für Kraftfahrzeuge der Katego-
rie L1e vorgesehenen Strassen und
Radwegen gefahren werden. Beach-
ten Sie bitte die im Kapitel 7 aufgeführ-
ten Hinweise für S-Pedelecs Modelle
EU.
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